Es ist ein äußerst ungewöhnlicher
Justizstreit: In einem Landgerichtsprozess, in dem sich ein Polizist wegen
Vergewaltigung verantworten muss, haben die Richter beantragt, den Staatsanwalt
aus den Verfahren abzulösen. Grund: Sie und der Verteidiger Uwe Maeffert werfen
dem Ankläger vor, seine Pflicht zur Objektivität verletzt zu haben.
Der Staatsanwalt hatte noch während des
laufenden Prozesses gleich nach der Aussage der Haupt-Entlastungszeugin ein
Verfahren gegen diese eingeleitet - wegen des Verdachts der Falschaussage. Davon
hatte er das Gericht jedoch zunächst nicht unterrichtet. Aus "Fürsorgepflicht"
müsse das Gericht verlangen, den Ankläger abzulehnen: Es bestünden Zweifel
daran, dass er seiner Objektivitätspflicht noch nachkommen könne. Maeffert
nannte das Vorgehen des Anklägers "ungeheuerlich". Ein Vorgesetzter
des Sitzungsvertreters wies das Richterbegehren am Freitag zurück: Dass der
Ankläger die Aussage der Zeugin schon jetzt als "falsch" bezeichne
und Ermittlungen eingeleitet habe, sei keine endgültige Bewertung. Der Fall:
Angeklagt ist der Polizeibeamte Kamiar M. (27). Der geburtige Perser soll am 30.
April 2005 im Anschluss an ein Straßenfest in seiner Wohnung in Rissen eine 34
Jahre alte Frau vergewaltigt haben. Das Opfer belastete im Prozess den
Angeklagten, der die Tat bestreitet, schwer: Sie sei an den Haaren gezogen und
dann vergewaltigt worden. Doch dann sagte die Ex-Freundin des Angeklagten,
Pamela H. (32), aus - sie entlastete M. Sie sagte, sie habe ihn damals mit der
angeblich Vergewaltigten turtelnd und küssend ins Haus gehen sehen. Der Prozess
wird fortgesetzt.
Zitat- Hamburger Abendblatt vom 28.01.2006