Vergewaltigungsprozess: Staatsanwalt unter Beschuss

Es ist ein äußerst ungewöhnlicher Justizstreit: In einem Landgerichtsprozess, in dem sich ein Polizist wegen Vergewaltigung verantworten muss, haben die Richter beantragt, den Staatsanwalt aus den Verfahren abzulösen. Grund: Sie und der Verteidiger Uwe Maeffert werfen dem Ankläger vor, seine Pflicht zur Objektivität verletzt zu haben.

Der Staatsanwalt hatte noch während des laufenden Prozesses gleich nach der Aussage der Haupt-Entlastungszeugin ein Verfahren gegen diese eingeleitet - wegen des Verdachts der Falschaussage. Davon hatte er das Gericht jedoch zunächst nicht unterrichtet. Aus "Fürsorgepflicht" müsse das Gericht verlangen, den Ankläger abzulehnen: Es bestünden Zweifel daran, dass er seiner Objektivitätspflicht noch nachkommen könne. Maeffert nannte das Vorgehen des Anklägers "ungeheuerlich". Ein Vorgesetzter des Sitzungsvertreters wies das Richterbegehren am Freitag zurück: Dass der Ankläger die Aussage der Zeugin schon jetzt als "falsch" bezeichne und Ermittlungen eingeleitet habe, sei keine endgültige Bewertung. Der Fall: Angeklagt ist der Polizeibeamte Kamiar M. (27). Der geburtige Perser soll am 30. April 2005 im Anschluss an ein Straßenfest in seiner Wohnung in Rissen eine 34 Jahre alte Frau vergewaltigt haben. Das Opfer belastete im Prozess den Angeklagten, der die Tat bestreitet, schwer: Sie sei an den Haaren gezogen und dann vergewaltigt worden. Doch dann sagte die Ex-Freundin des Angeklagten, Pamela H. (32), aus - sie entlastete M. Sie sagte, sie habe ihn damals mit der angeblich Vergewaltigten turtelnd und küssend ins Haus gehen sehen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Zitat- Hamburger Abendblatt vom 28.01.2006

 

 

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